Vitsippa

Der Frühling kommt mit Waldanemonen

Hökensås

- ist der Gebirgszug dem Vättersee entlang etwa 45 km nw von Jönköping.

Angeln in 20 Seen

Das Sportangelgebiet von Hökensås liegt auf einem Höhenzug westlich entlang des zweitgrössten Sees Schwedens - dem Vätternsee, 40 km nördlich von Jönköping und 200 km entfernt von Göteborg. Hökensås ist ein über 100 km langer Höhenzug (de während der Eiszeit vor ca. 70 000 Jahren gebildet wurde), der im Süden mehr als 300 m ünN liegt. Die Umgebung ist auffällig gekennzeichnet durch Endmöränen und kegelförmig herausragende Hügel. In den tiefen Senken gibt es viele Seen und Teiche.

Die Häradsalmänningen (Name dieser Waldgegend, abgeleitet vom germanischen Ursprungswort Allmend: Anm d. Übers.), ist ein 55 Quadratkilometer grosses Naturschutzgebiet mit langsam wachsenddem Hochwald und nur lichter Bodenvegetation aus Heidekraut, Preiselbeerenkraut und Flechten. In dieser Gegend gibt es Elche, Rotwild und viele Vogelarten, die auf ungestörte Natur angewiesen sind z.B. verschiedene Arten von Waldlerchen, Auerhähnen, Perleneulen, Birkhühnern und Blesshühnern. Im Schutzgebiet liegen ca. 50 Seen mit klarem Wasser und vielen Fischen.

Angelsaison Ganzjährig. Beste Angelzeiten: Frühjahrsfischen (Mai - Juni) und Herbstfischen (August - Oktober).

GPS Tracking
System WGS 84
Lat: N 58o 5' 53.00"
Long: E 14o 4' 29.00"

System RT 90
X= 6442880
Y=1397960


Tallar på Hökensås

Hökensås Naturschutzgebiet


Das Jedermannsrecht
Immer, wenn Sie sich in der freien Natur bewegen, wenn Sie wandern, Kajak paddeln, klettern oder auf einem Stein sitzen und nachdenken, nutzen Sie das Jedermannsrecht. Das Jedermannsrecht ist eine einzigartige Möglichkeit aber gilt nicht für angeln. Nur in Vänern, Vättern, Mälaren, Hjälmaren und Storsjön (Jämtland) darf man ohne Angelkarte angeln. In allen anderen Seen muss Angelkarte gekauft werden.

Das Jedermannsrecht gibt uns die einzigartige Möglichkeit, uns frei in der Natur zu bewegen. Dieses Recht fordert aber auch ein hohes Maß an Rücksichtnahme und Behutsamkeit gegenüber Natur und Tieren, gegenüber Grundbesitzern und Mitmenschen. Das staatliche Amt für Umweltschutz fasst das Jedermannsrecht mit den Worten zusammen: „Nicht stören – nicht zerstören“.

Mehr...